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GS-EAR®
für Windows ist die komplette mandantenfähige Einnahme-Überschuss-Rechnung
für Selbständige und Freiberufler, die nicht bilanzieren.
Systemvoraussetzungen
IBM-kompatibler
Rechner
Pentium Prozessor (266MHz)
Windows 9x / NT 4.0 / 2000
64 MB RAM
20 MB freier Festplattenspeicher
CD-ROM Laufwerk
Leistungsmerkmale
-
Komfortable Programmbedienung, alle wichtigen Programmteile sind schnell über
Shortcuts und Buttons aufrufbar.
- Sie
verwalten beliebig viele Mandanten; zahlreiche Voreinstellungen sind möglich.
Der Kontenrahmen ist frei definierbar. Die aktuellen Kontenrahmen Standard,
DATEV-03 und DATEV-04 sind bereits enthalten.
- Frei
definierbare Steuersätze.
- Die
Buchungsbereiche sind unterteilt in die Geschäftsbuchhaltung, die
Offene-Posten-Buchhaltung (mit Teilzahlungsbuchungen) und die
Anlagenbuchhaltung.
- In
der umfangreichen AfA-Verwaltung wird zwischen linearer, degressiver und
zeitanteiliger Abschreibung unterschieden. Integrierte Hinweise zur
Sonderabschreibung sind enthalten.
- Komfortable
Suchroutinen in allen Buchungsbereichen erleichtern die Arbeit.
- Standardbuchungen
können eingerichtet werden.
- Externe
Buchungsstapel können eingelesen, bearbeitet und verarbeitet werden.
Eine Protokolldatei zeigt Fehler an.
- Zahlreiche
Auswertungen stehen über Bildschirm oder Drucker zur Verfügung: Summen-
und Saldenliste, Überschuss-Rechnung, Kontenblätter, Kassenbuch,
Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Deutschland und Österreich,
Buchungsjournal, Kontenumsätze, Abschreibungsliste und Abschreibungsübersichten
für einzelne Anlagen, Offene-Posten-Journal, Mandanten-Kontenplan.
Verschiedene Auswertungsperioden stehen zur Verfügung.
- ELSTER-Schnittstelle:
UStVA (für Monat bzw. für Quartal)
Antrag auf die Dauerfristverlängerung
Anmeldung der Sondervorauszahlung
Übertragung per Internet oder ISDN
Antrag auf Zulassung direkt aus dem Programm
Preis
- bitte fragen Sie
den aktuellen Preis bei uns an
Bestellung
Support
- Selbstverständlich unterstützen wir Sie auf Wunsch auch bei der
Einrichtung und Nutzung des Programms. Sollten Sie Ihre Buchführung
nicht selbst realisieren, so übernehmen wir für Sie gern das Buchen
Ihrer lfd. Geschäftsvorfälle –
sprechen Sie einfach mit uns!
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