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Allgemeine Geschäftsbedingungen der RBS
Beratungs- und Service GmbH
(AGB/RBS - Stand 1997)
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1.1.
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Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der RBS
Beratungs- und Service GmbH (nachfolgend RBS GmbH genannt) gelten ausschließlich die
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB/RBS)
genannt. Davon abweichende Bedingungen
des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diese Bedingungen wurden ausdrücklich
und schriftlich durch RBS GmbH bestätigt.
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1.2.
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Die AGB/RBS gelten auch dann, wenn RBS GmbH in Kenntnis
entgegenstehender oder von den AGB/RBS abweichender Bedingungen des Kunden diesem
Angebote unterbreitet oder Lieferungen und Leistungen an den Kunden
vorbehaltlos vornimmt.
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2. |
Angebot und Vertragsabschluß
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2.1. |
Angebote von RBS GmbH erfolgen freibleibend, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich abgegeben werden.
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2.2. |
Ein Vertrag zwischen RBS GmbH und dem Kunden kommt erst durch
schriftliche Bestätigung des Auftrages durch RBS GmbH oder durch
konkludentes Handeln seitens RBS GmbH zustande.
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2.3. |
Abbildungen, Zeichnungen, Farben, Formen, Maße,
Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten in Angeboten und Verträgen kennzeichnen
lediglich den Vertragsgegenstand und sind nur annähernde Angaben. Sie
stellen keine Eigenschaftszusicherungen dar.
Handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Eigenschaften gelten nur
insoweit als zugesichert, wie RBS GmbH die Zusicherung ausdrücklich und
schriftlich als solche erklärt hat.
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2.4 |
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen
Unterlagen behält sich RBS GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor; bei
Weitergabe an Dritte sind diese ausdrücklich auf die bestehenden
Eigentums- und Urheberrechte hinzuweisen.
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3. |
Preise
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3.1. |
Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Lager oder
Verkaufsstelle von RBS GmbH ausschließlich Verpackung, Transportkosten, Versicherung,
Montage, Programmierung und Inbetriebnahme sowie am Liefertage gültiger
gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die nicht im
Preis enthaltenen Kosten sind, sofern sie anfallen, zusätzlich zu
berechnen und zu erstatten.
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3.2.
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Für die Preisberechnung sind die am Liefertag gültigen Preise
von RBS GmbH maßgebend.
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4.0 |
Zahlungsbedingungen
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4.1.
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RBS GmbH- Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Für Erstkunden gilt Vorauskasse, bzw.
Anzahlung in angemessener Höhe.
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4.2.
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Alle Zahlungen können - auch bei gegenteiliger Bestimmung
durch den Kunden - in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung auf die jeweils
älteste Forderung gegenüber dem Kunden angerechnet werden.
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4.3.
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Die Zahlung gilt erst als bewirkt, wenn RBS GmbH über den
Rechnungsbetrag verfügen kann.
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4.4.
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Schecks und Wechsel werden nur nach Vereinbarung und nur
Zahlung, nicht erfüllungshalber entgegengenommen. Alle mit der Einlösung
verbundenen Spesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
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4.5.
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Bei Zahlungsverzug ist RBS GmbH berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.A.
zu berechnen. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens ist RBS GmbH
berechtigt, diesen geltend zu machen.
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4.6.
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Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von RBS GmbH anerkannt
sind und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
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5. |
Liefertermin, Lieferfristen, Leistungsort
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5.1.
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Die von RBS GmbH genannten Liefertermine und Lieferfristen
werden nach Möglichkeit eingehalten und setzen die Klärung aller technischen
Fragen mit dem Kunden voraus. Verzögerungen, unabhängig davon, ob sie
bei RBS GmbH, seinen Vorlieferanten oder den
Transportunternehmen entstanden sind und die trotz der nach den Umständen
des Falles zumutbaren Sorgfalt
nicht abwendbar waren, entbinden RBS GmbH von der Einhaltung der genannten
Liefertermine oder
Lieferfristen. Die Lieferfrist verlängert sich insoweit in einem
angemessenen Umfang. Schadenersatzansprüche des
Kunden sind ausgeschlossen.
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5.2.
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Gerät RBS GmbH aus von ihm zu vertretenden Gründen in Verzug
von mehr als einem Monat gegenüber dem vereinbarten Liefertermin oder
der vereinbarten Lieferfrist, und setzt der Kunde, nachdem RBS GmbH in
Verzug geraten ist, eine angemessene
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach erfolglosem Ablauf der
Nachfrist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem
Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit beruht, im übrigen ist die
Schadenersatzhaftung auf 50% des nachgewiesenen Schadens
begrenzt.
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5.3.
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Kommt der Kunde in Abnahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist RBS GmbH berechtigt, den Ersatz des entstandenen
Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem
Fall geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt
auf den Kunden über, in dem dieser in Abnahmeverzug
gerät.
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5.4.
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Bei Stornierung von Aufträgen, die durch RBS GmbH bereits
verbindlich bestätigt sind, wird dem Kunden pauschaler Schadenersatz wegen
Nichterfüllung berechnet, und zwar:
Stornierung bis 6 Wochen vor
dem Liefertermin: 15% vom Kaufpreis
Stornierung bis 4 Wochen vor
dem Liefertermin: 20% vom Kaufpreis
Stornierung bis 2 Wochen vor
dem Liefertermin: 25% vom Kaufpreis
Spätere Stornierungen sowie
Stornierungen nach Versand der Ware werden nicht mehr rechtswirksam.
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5.5.
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Leistungsort ist der Sitz der RBS GmbH.
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6.
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Versand und Gefahrenübergang
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6.1.
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Falls vereinbart, erfolgt der Versand an den Kunden, und zwar
auf dessen Kosten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden schließt RBS GmbH eine
Transportversicherung zu Lasten des Kunden ab.
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6.2.
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Die Gefahr der Beschädigung, des Verlustes oder des
Unterganges des Vertragsgegenstandes geht auf den Kunden über
a) bei Abholung im
Zeitpunkt der Übergabe
b) bei Versendung durch RBS
GmbH im Zeitpunkt der Übergabe des Vertragsgegenstandes an das
Transportunternehmen (Spediteur, Bahn, Post,
Fluggesellschaft, Schifffahrtsunternehmen) oder der Verladung auf andere
Fahrzeuge, sofern der Transport zum Kunden durch RBS GmbH vorgenommen
wird. Werden die Abholung oder der
Versand ohne Verschulden von RBS GmbH verzögert oder unmöglich, so geht
die Gefahr im Zeitpunkt der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Kunden über.
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7.
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Gewährleistung
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7.1.
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Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser
den Vertragsgegenstand bei Entgegennahme auf erkennbare Mängel und auf
Vollständigkeit überprüft und festgestellte Mängel bzw. die
Unvollständigkeit unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
einer Woche nach Feststellung, schriftlich gegenüber RBS GmbH anzeigt.
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7.2.
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Innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellte Mängel, die
bei der Entgegennahme nicht erkennbar waren, sind ebenfalls unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Feststellung, schriftlich
gegenüber RBS GmbH anzuzeigen.
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7.3.
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Soweit ein von RBS GmbH zu vertretender Mangel des
Vertragsgegenstandes vorliegt, wird RBS GmbH nach seiner Wahl die Mangelbeseitigung oder eine
Ersatzlieferung vornehmen. Im Falle der Mängelbeseitigung trägt RBS GmbH
die Kosten der zu ersetzenden Teile und
die Kosten der Arbeitsleistungen. Die Transportkosten trägt der Kunde.
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7.4.
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Ist RBS GmbH zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit
oder in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus oder
schlägt in sonstiger Weise fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, eine entsprechende Minderung des
Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
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7.5.
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Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. RBS
GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand entstanden
sind sowie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Kunden.
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7.6.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang.
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8.
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Eigentumsvorbehalt
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8.1.
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RBS GmbH behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises das Eigentum an dem von ihm gelieferten Vertragsgegenstand vor (Vorbehaltsware).
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8.2.
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Ist der Kunde Kaufmann gem. den Regelungen der HGB, so bleibt
der gelieferte Vertragsgegenstand Eigentum von RBS GmbH bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und
zukünftig entstehenden Forderungen aus den
Geschäftsbeziehungen zwischen RBS GmbH und dem Kunden. Der Kunde ist in
diesem Fall berechtigt, die Vorbehaltsware
im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Der
Kunde tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderung
an RBS GmbH ab. Er ist bis auf Widerruf zur
Einbeziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, hat aber RBS GmbH
auf Verlangen die Höhe der
Forderungen und die Namen der Schuldner mitzuteilen. RBS GmbH ist
berechtigt, die Forderungsabtretung den
Schuldnern des Kunden mitzuteilen.
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9.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand,
Teilnichtigkeit
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9.1.
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Erfüllungsort ist Markkleeberg.
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9.2.
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Gerichtsstand für sämtliche zwischen RBS GmbH und dem Kunden
aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Leipzig. RBS GmbH ist
jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
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9.3.
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Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen RBS GmbH und dem
Kunden unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.
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