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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RBS Beratungs- und Service GmbH 
(AGB/RBS - Stand 1997)

1.1.   Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der RBS Beratungs- und Service GmbH (nachfolgend RBS GmbH genannt) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB/RBS) genannt. Davon abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diese Bedingungen wurden ausdrücklich und schriftlich durch RBS GmbH bestätigt.
1.2. Die AGB/RBS gelten auch dann, wenn RBS GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB/RBS abweichender Bedingungen des Kunden diesem Angebote unterbreitet oder Lieferungen und Leistungen an den Kunden  vorbehaltlos vornimmt.
2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1. Angebote von RBS GmbH erfolgen freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich abgegeben werden.
2.2. Ein Vertrag zwischen RBS GmbH und dem Kunden kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftrages durch RBS GmbH oder durch konkludentes Handeln seitens RBS GmbH zustande.
2.3. Abbildungen, Zeichnungen, Farben, Formen, Maße, Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten in Angeboten und Verträgen kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und sind nur annähernde Angaben. Sie stellen keine Eigenschaftszusicherungen dar. Handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Eigenschaften gelten nur insoweit als zugesichert, wie RBS GmbH die Zusicherung ausdrücklich und schriftlich als solche  erklärt hat.
2.4 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich RBS GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor; bei Weitergabe an Dritte sind diese ausdrücklich auf die bestehenden Eigentums- und Urheberrechte hinzuweisen.
3. Preise
3.1. Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Lager oder Verkaufsstelle von RBS GmbH ausschließlich Verpackung, Transportkosten, Versicherung, Montage, Programmierung und Inbetriebnahme sowie am Liefertage gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die nicht im Preis enthaltenen Kosten sind, sofern sie anfallen, zusätzlich zu berechnen und zu erstatten.
3.2.   Für die Preisberechnung sind die am Liefertag gültigen Preise von RBS GmbH maßgebend.
4.0 Zahlungsbedingungen
4.1.   RBS GmbH- Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Für Erstkunden gilt  Vorauskasse, bzw. Anzahlung in angemessener Höhe.
4.2.   Alle Zahlungen können - auch bei gegenteiliger Bestimmung durch den Kunden - in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung auf die jeweils älteste Forderung gegenüber dem Kunden angerechnet werden.
4.3.  Die Zahlung gilt erst als bewirkt, wenn RBS GmbH über den Rechnungsbetrag verfügen kann.
4.4.   Schecks und Wechsel werden nur nach Vereinbarung und nur Zahlung, nicht erfüllungshalber entgegengenommen. Alle mit der Einlösung verbundenen Spesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
4.5.   Bei Zahlungsverzug ist RBS GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.A. zu berechnen. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens ist RBS GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.
4.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von RBS GmbH anerkannt sind und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
5. Liefertermin, Lieferfristen, Leistungsort
5.1. Die von RBS GmbH genannten Liefertermine und Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten und setzen die Klärung aller technischen Fragen mit dem Kunden voraus. Verzögerungen, unabhängig davon, ob sie bei RBS GmbH, seinen Vorlieferanten oder den Transportunternehmen entstanden sind und die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbar waren, entbinden RBS GmbH von der Einhaltung der genannten Liefertermine oder Lieferfristen. Die Lieferfrist verlängert sich insoweit in einem angemessenen Umfang. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
5.2. Gerät RBS GmbH aus von ihm zu vertretenden Gründen in Verzug von mehr als einem Monat gegenüber dem vereinbarten Liefertermin oder der vereinbarten Lieferfrist, und setzt der Kunde, nachdem RBS GmbH in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, im übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50% des nachgewiesenen Schadens begrenzt.
5.3. Kommt der Kunde in Abnahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist RBS GmbH berechtigt, den Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder  der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Abnahmeverzug gerät.
5.4. Bei Stornierung von Aufträgen, die durch RBS GmbH bereits verbindlich bestätigt sind, wird dem Kunden pauschaler Schadenersatz wegen Nichterfüllung berechnet, und zwar:
Stornierung bis 6 Wochen vor dem Liefertermin: 15% vom Kaufpreis
Stornierung bis 4 Wochen vor dem Liefertermin: 20% vom Kaufpreis
Stornierung bis 2 Wochen vor dem Liefertermin: 25% vom Kaufpreis
Spätere Stornierungen sowie Stornierungen nach Versand der Ware werden nicht mehr rechtswirksam.
5.5. Leistungsort ist der Sitz der RBS GmbH.
6. Versand und Gefahrenübergang
6.1. Falls vereinbart, erfolgt der Versand an den Kunden, und zwar auf dessen Kosten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden schließt RBS GmbH eine Transportversicherung zu Lasten des Kunden ab.
6.2. Die Gefahr der Beschädigung, des Verlustes oder des Unterganges des Vertragsgegenstandes geht auf den Kunden über
a) bei Abholung im Zeitpunkt der Übergabe
b) bei Versendung durch RBS GmbH im Zeitpunkt der Übergabe des Vertragsgegenstandes an das Transportunternehmen (Spediteur, Bahn, Post, Fluggesellschaft, Schifffahrtsunternehmen) oder der Verladung auf andere Fahrzeuge, sofern der Transport zum Kunden durch RBS GmbH vorgenommen wird.  Werden die Abholung oder der Versand ohne Verschulden von RBS GmbH verzögert oder unmöglich, so geht die Gefahr im Zeitpunkt der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7. Gewährleistung
7.1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser den Vertragsgegenstand bei Entgegennahme auf erkennbare Mängel und auf Vollständigkeit überprüft und festgestellte Mängel bzw. die Unvollständigkeit unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Feststellung, schriftlich gegenüber RBS GmbH anzeigt.
7.2. Innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellte Mängel, die bei der Entgegennahme nicht erkennbar waren, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Feststellung, schriftlich gegenüber RBS GmbH anzuzeigen.
7.3. Soweit ein von RBS GmbH zu vertretender Mangel des Vertragsgegenstandes vorliegt, wird RBS GmbH nach seiner Wahl die Mangelbeseitigung oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Im Falle der Mängelbeseitigung trägt RBS GmbH die Kosten der zu ersetzenden Teile und die Kosten der Arbeitsleistungen. Die Transportkosten trägt der Kunde.
7.4. Ist RBS GmbH zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus oder schlägt in sonstiger Weise fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
7.5. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. RBS GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand entstanden sind sowie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
7.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. RBS GmbH behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an dem von ihm gelieferten Vertragsgegenstand vor (Vorbehaltsware).
8.2. Ist der Kunde Kaufmann gem. den Regelungen der HGB, so bleibt der gelieferte Vertragsgegenstand Eigentum von RBS GmbH bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen zwischen RBS GmbH und dem Kunden. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Der Kunde tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderung an RBS GmbH ab. Er ist bis auf Widerruf zur Einbeziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, hat aber RBS GmbH auf Verlangen die Höhe der Forderungen und die Namen der Schuldner mitzuteilen. RBS GmbH ist berechtigt, die Forderungsabtretung den Schuldnern des Kunden mitzuteilen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
9.1. Erfüllungsort ist Markkleeberg.
9.2. Gerichtsstand für sämtliche zwischen RBS GmbH und dem Kunden aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Leipzig. RBS GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
9.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen RBS GmbH und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


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